FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren
Das Integrierte Studienprogramm Deutsch-Französisches Recht stellt keinen eigenen Studiengang dar, sondern versteht sich als Aufbau- oder Zusatzprogramm, das im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaften absolviert wird. Neben dem regulären Abschluss dieses Studiengangs mit der Ersten Juristischen Prüfung erhalten die Programmstudierenden von der Partneruniversität in Rennes auch die französischen Abschlüsse „Licence“ und „Master“.
Für die Aufnahme in das Studienprogramm selbst bedarf es einer Bewerbung beim Programmbeauftragten des Fachbereichs Rechtswissenschaften, Prof. Dr. Robert Freitag. Hinweise hierzu finden sich links unter Bewerbungsverfahren. Da der Studiengang Rechtswissenschaften derzeit zulassungsfrei ist, braucht es keiner gesonderten Bewerbung in einem NC-Verfahren. Jedoch muss sich regulär in den Studiengang Rechtswissenschaften eingeschrieben werden.
Die den Bewerbungsunterlagen beizufügende lettre de motivation sollte etwa zwei Seiten lang sein, kann aber – je nach Bedarf – auch etwas kürzer ausfallen (1,5 bis 2 Seiten). Bitte denken Sie daran, sie in französischer Sprache zu verfassen. Anders als in Frankreich noch weithin verbreitet muss das Motivationsschreiben nicht handschriftlich verfasst sein, sondern darf auch getippt werden. Sie haben die Wahl, denn es geht nicht darum (wie das in Frankreich zum Teil praktiziert wird), Ihre Schrift unter graphologischen Gesichtspunkten beurteilen zu können, sondern v.a. um den Inhalt Ihrer Ausführungen. Hierbei sollten Sie zum einen darlegen, warum Sie sich für das Studienprogramm interessieren und zum anderen, warum Sie dafür geeignet sind. Dabei dürften die Fragen im Zentrum stehen, warum Sie zunächst einmal Rechtswissenschaft und sodann mit einem französischen Aufbauprogramm studieren möchten, weiterhin, warum Sie dies gerade in Erlangen tun möchten, welche (insbesondere sprachlichen) Kompetenzen Sie dafür mitbringen und (soweit Sie sich darüber schon im Klaren sind) welche beruflichen Ziele Sie mit dem Studium verfolgen. Es geht also letztlich um eine Begründung Ihrer Bewerbung, wobei Ihnen bei der Ausgestaltung eine gewisse Freiheit bleibt.
Das Bewerbungsgespräch dient dazu, die Kandidaten persönlich kennen zu lernen und von ihnen einen Eindruck zu gewinnen, der über das hinausgeht, was sich den schriftlichen Bewerbungsunterlagen entnehmen lässt. Die Bewerber stellen sich in französischer Sprache vor und antworten (teils auf Deutsch, teils auf Französisch) auf Fragen zu ihrem bisherigen Werdegang, den Gründen für die Bewerbung zum Studienprogramm und ihren Berufswünschen. Das Gespräch führen die Kandidaten gruppenweise mit Vertretern der Université de Rennes 1 und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Die Anzahl der Studienplätze hängt zum einen maßgeblich von Anzahl und Qualität der Bewerber in Erlangen, zum anderen aber (weil die Studierendengruppen in Rennes und Erlangen in etwa paritätisch besetzt sein sollen) auch von der Bewerberlage in Rennes ab. In den letzten Jahren konnten je Jahrgang ca. 20 deutsche Studierende neu zugelassen werden.
Über die Aufnahme in das Studienprogramm entscheidet eine aus Vertretern der Université de Rennes 1 und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zusammengesetzte Kommission. Aufnahmekriterien für das Integrierte Studienprogramm sind neben dem Ergebnis des hochschulqualifizierenden Reifezeugnisses und den Kenntnissen der französischen Sprache (vgl. dazu 8.) auch weitere schulische wie außerschulische Leistungen und Engagements. Die Kommission möchte sich für ihre Entscheidung – dazu dienen auch und gerade die Bewerbungsgespräche – ein möglichst umfassendes Bild von den Bewerber(inne)n machen.
Für die Bewerbung zum Studienprogramm gibt es keinen formalen numerus clausus; die Kommission entscheidet auf der Grundlage der genannten Kriterien (vgl. dazu 6.). In den letzten Jahren lag die Durchschnittsnote der zugelassenen Programmstudenten im Abitur etwa bei 1,8.
Auch wenn eines der Ziele des Studienprogramms die Vertiefung der sprachlichen Kompetenz der Programmstudierenden ist, sollen die Bewerber(innen) schon zu Beginn des Programms über sichere Kenntnisse der französischen Sprache verfügen. Dabei ist es ohne Belang, auf welchem Wege diese erworben wurden – ob durch Schulunterricht, Sprachkurse, längere Auslandsaufenthalte oder im Familienkreis: maßgeblich ist das Sprachniveau zum Studienantritt. Die meisten Bewerber werden einen Leistungskurs Französisch belegt haben, andere haben ein au-pair-Jahr in einem französischsprachigen Land absolviert, andere diverse Sprachkurse besucht. Sprachzertifikate (wie etwa DELF/DALF) sind daher willkommen und sollten – soweit vorhanden – auch den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden; sie sind aber keine Voraussetzung für die Aufnahme in das Studienprogramm.
Bewerbern, die ihre Sprachkompetenz noch vor Studienantritt verbessern möchten, wird empfohlen, die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulreife und dem Studienbeginn (zumeist im Oktober) für einen Aufenthalt im französischsprachigen Ausland, idealerweise kombiniert mit einem Sprachkurs, zu nutzen. (vgl. dazu 9)
Wir ermutigen Interessenten, welche die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Integrierte Studienprogramm erfüllen, sich für das Studienprogramm zu bewerben, denn es besteht während der Phase der Vorbereitung auf den Studienaufenthalt an der Université de Rennes 1 die Möglichkeit, die eigenen Sprachkenntnisse (etwa durch Auslandsaufenthalte in den Semesterferien) zu verbessern und durch gute Studienleistungen zu überzeugen.
Da die Auswahlkommission aufgrund einer Gesamtwürdigung verschiedener Kriterien entscheidet (vgl. dazu 6.), ist die Teilnahme an den Auswahlgesprächen grundsätzlich unerlässlich. Die Zeitspanne, in der die Gespräche stattfinden wird hier in der Rubrik „Bewerbung“ bekanntgegeben, sobald sie feststeht, damit Sie entsprechend planen können. Für Ausnahmen ist es entscheidend, dass a) keinerlei Möglichkeit besteht, zu den Gesprächen anzureisen, b) dies aus wichtigen Gründen so ist, insb. bei Auslandsaufenthalten, die Ihre Qualifikation für das Studienprogramm steigern, c) Sie dies vor Einsenden der Bewerbung abgestimmt haben (z.B. per E-Mail) und d) in Ihrer Bewerbung nochmals darauf hinweisen.
Grundsätzlich ist das Studienprogramm so konstruiert, dass die Auswahl vor dem 1. Semester erfolgt. Lässt man einen Quereinstieg zu, wenn es freie/frei gewordene Plätze gibt, so müssen wir in besonderer Weise darauf zu achten, dass die Gleichbehandlung mit den ursprünglichen Bewerbern und evtl. künftigen Quereinstiegs-Bewerbern gewährleistet ist.
Daher kann ein Quereinstieg nur einen Ausnahmefall darstellen.
Dennoch ist ein Quereinstieg vor der Auslandsphase, also in den ersten vier Studiensemestern, nicht ausgeschlossen. In diesem Fall können Sie jederzeit eine Bewerbung an uns richten. Weisen Sie bitte dabei darauf hin, dass es sich um einen Quereinstieg handelt und fügen Sie zusätzlich alle bisher erworbenen universitären Leistungsnachweise bei.
Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass etwaige Quereinsteiger noch im erforderlichen Maß (fach)sprachlich, fachlich und methodisch auf die Mobilitätsphase vorbereitet werden können, was in vielen Fällen einen Quereinstieg nach Vollendung des 1. Studienjahres erschweren wird. Beziehen Sie also in Ihrer Bewerbung Stellung hierzu, indem Sie darlegen, an welchen (Fach-)sprachkursen Sie teilgenommen haben und wann Sie die übrigen Kurse bis zur Auslandsphase belegen möchten.
Maßstab bei der Bewertung der Bewerbung als Quereinsteiger ist, ob Sie auch im regulären Bewerbungsverfahren unter den gleichen Bedingungen genommen worden wären, wie sie für die derzeitigen Studierenden gelten.
Das Studienprogramm ist aus verschiedenen Gründen für einen Beginn im Wintersemester konzipiert. Da es sich aber um ein Zusatzprogramm handelt, welches auf dem Studiengang Rechtswissenschaften aufbaut und dieser im Sommersemester begonnen werden kann, ist folgende Option durchaus möglich:
In den Semestern vor der Auslandsphase bilden den bei weitem überwiegenden Teil der Lehrveranstaltungen solche des Studiengangs Rechtswissenschaften. Man kann also beginnen, diesen im Sommersemester zu studieren und sich für das anschließende Wintersemester für die Aufnahme in das Studienprogramm bewerben. Ist man im Bewerbungsverfahren erfolgreich, kann man nach dem 5. Semester statt nach dem 4. Semester an unsere Partneruniversität in Rennes wechseln. Es lässt sich also festhalten, dass in diesem Fall die für das Programm spezifischen Lehrveranstaltungen in dem Turnus belegt werden, wie wenn der Studienbeginn im Wintersemester erfolgt wäre, die regulären Veranstaltungen aber dem Studienplan für den Studienbeginn im Sommersemester folgen. Insgesamt muss das Studium dadurch nicht länger dauern, da Veranstaltungen im Umfang eines Semesters, das nach dem Auslandsaufenthalt stattfinden würde, nunmehr schon vor diesem belegt werden können.
Diese Option hat freilich den Nachteil, dass Sicherheit darüber, ob man in das Studienprogramm aufgenommen wird, erst besteht, nachdem bereits ein Jura-Studium in Erlangen aufgenommen wurde.
Daher empfiehlt sich nach Konsultation der online verfügbaren Informationen eine Kontaktaufnahme mit der Studienberatung des Deutsch-Französischen Rechts, um sich schon vor Aufnahme des Jura-Studiums im SS über den sich ergebenden Ablauf zu informieren.
Studienbewerber aus Nicht-EU Staaten bewerben sich für das Studienprogramm ‚Deutsch-Französisches Recht‘ regulär über das Bewerbungsformular. Allerdings ist eine zusätzliche Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaften bei der Zulassungsstelle erforderlich.