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LL.M. Deutsch-Französisches Recht

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LL.M. Deutsch-Französisches Recht

Der Master of Laws / LL.M. „Deutsch-Französisches Recht“ richtet sich in erster Linie an Studenten, die eine Licence im französischsprachigen Ausland erworben haben, also nicht ausschließlich an Inhaber einer Licence aus der „filière juriste franco-allemand“ der Universität Rennes 1 (zu Details vgl. Prüfungsordnung oder auch das Modulhandbuch).

Das erste Semester des viersemestrigen Studiengangs wird dabei an der Partneruniversität Rennes 1 absolviert. Daher muss die Bewerbung zunächst an der Universität Rennes 1 erfolgen.

Weitere Informationen zu den entsprechenden Studieninhalten sowie zu der Prüfungsordnung in Rennes (vgl. unter Téléchargements – Maquette du diplôme) finden Sie auf der Seite unserer Partneruniversität.

Unmittelbar nach der Bewerbung in Rennes erfolgt die Bewerbung und Einschreibung für den Studiengang LL.M. „Deutsch-Französisches Recht“ an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Die Frist hierfür läuft meist bis 31. Juli. Details zu diesem Verfahren erhalten Sie vom französischen Programmbeauftragten.

Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg

Schlossplatz 4
91054 Erlangen
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